Häufige Fragen
Die Fragen, die mir nach einem Unfall am häufigsten gestellt werden. Fehlt Ihre Frage, rufen Sie an.
Kosten
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie beauftragen mich, die Rechnung geht in der Regel direkt an die gegnerische Versicherung. Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.
Tragen Sie einen Teil der Schuld, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten in der Regel nur anteilig, entsprechend der Haftungsquote. Den Rest tragen Sie selbst. Ob sich ein Gutachten trotzdem lohnt, besprechen wir vorab.
Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang des Gutachtens, bei Schadengutachten nach der Schadenhöhe. Sie bekommen ein Angebot mit dem Preis, bevor ich anfange.
Bei kleinen Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag. Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 750 Euro. Liegt der Schaden darüber oder ist unklar, wie hoch er ist, ist ein Gutachten die sichere Grundlage. Schicken Sie mir Fotos, dann sage ich Ihnen, was sinnvoll ist.
Ablauf
Kurzfristig. Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp, dann vereinbaren wir einen Termin, der zu Ihnen passt. Ich komme zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Nein. Ich begutachte das Fahrzeug dort, wo es steht. Steht es bereits in einer Werkstatt, komme ich dorthin.
Hilfreich ist alles, was Sie schon haben: Fahrzeugschein, Kontaktdaten des Unfallgegners, Name der gegnerischen Versicherung und Schadennummer, Aktenzeichen der Polizei, eigene Fotos vom Unfallort und Rechnungen früherer Reparaturen. Fehlt etwas, klären wir es beim Termin.
Nach dem Termin kalkuliere ich den Schaden und stelle das Gutachten fertig. Sie bekommen es als PDF, auf Wunsch schicke ich es direkt an die Versicherung. Wie lange das in Ihrem Fall dauert, sage ich Ihnen beim Termin.
Ihre Rechte
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag, ein eigener Gutachter arbeitet in Ihrem.
Ja. Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug repariert. Das Gutachten ist die Grundlage für die Abrechnung mit der Versicherung, unabhängig davon, welche Werkstatt Sie wählen.
Beides ist möglich. Sie können reparieren lassen und die Rechnung einreichen, oder Sie lassen sich den im Gutachten kalkulierten Betrag auszahlen, ohne zu reparieren. Bei der Abrechnung ohne Reparatur wird die Umsatzsteuer nicht erstattet. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir beim Termin.
Was im Gutachten steht
Ein repariertes Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert als ein unfallfreies, auch wenn die Reparatur einwandfrei ist. Diesen Unterschied nennt man merkantile Wertminderung. Ich beziffere sie im Gutachten, damit Sie den Betrag geltend machen können.
Können Sie Ihr Fahrzeug wegen des Schadens nicht nutzen, steht Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen oder ein Geldbetrag pro Tag zu, der Nutzungsausfall. Im Gutachten stehen die Reparaturdauer und die Fahrzeugklasse, aus denen sich der Betrag ergibt.
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dann ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie trotzdem reparieren lassen, wenn die Kosten nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Das Gutachten liefert alle Zahlen dafür.
Besondere Fahrzeuge
Ja. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bin ich für Arbeiten am Hochvoltsystem qualifiziert. Für Old- und Youngtimer erstelle ich Wertgutachten und Wiederaufbauwertgutachten.
Unfall gehabt oder eine Frage?
Jederzeit per Telefon und WhatsApp erreichbar, kurzfristige Termine vor Ort.
