Kfz-Gutachter in Gärtringen
Unfall, Hagel oder Wertgutachten in Gärtringen: Ich komme zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiere den Schaden vor Ort und erstelle das Gutachten.
Vor Ort in Gärtringen
Gärtringen liegt rund 13 Kilometer von meinem Büro in Grafenau entfernt. Als Kfz-Gutachter komme ich nach Gärtringen und in den Ortsteil Rohrau.
Gärtringen liegt an der A81. Nach einem Unfall auf der Autobahn oder im Ort komme ich zu Ihrem Fahrzeug, auch ins Gewerbegebiet Am S-Bahnhof, wo ich Firmenfahrzeuge begutachte.
Neben Unfallgutachten übernehme ich in Gärtringen Lackgutachten, Leasingbewertungen und die Prüfung eines Gebrauchtwagens auf verschwiegene Vorschäden vor dem Kauf.
Ortsteile
- Gärtringen
- Rohrau
rund 13 km vom Büro
Leistungen in Gärtringen
- Kfz-SchadengutachtenNach Unfall, Hagel, Sturm oder Wildschaden: Ich dokumentiere den Schaden vor Ort und kalkuliere ihn vollständig, für Haftpflicht und Kasko.
- WiederaufbauwertgutachtenWas es kosten würde, Ihr Fahrzeug in seinem heutigen Zustand wieder aufzubauen: die Zahl, die Versicherer für restaurierte Fahrzeuge brauchen.
- Wertgutachten Old- und YoungtimerMarktwert und Zustandsnote Ihres Fahrzeugs, dokumentiert für Versicherung, Kauf, Verkauf oder Nachlass.
- LeasingbewertungVor der Rückgabe: Ich dokumentiere den Zustand Ihres Leasingfahrzeugs neutral, damit Sie Nachforderungen einschätzen und vermeiden können.
- Verschwiegene VorschädenBeim Gebrauchtwagenkauf oder im Streit nach einem Unfall: Ich prüfe, ob das Fahrzeug frühere, nicht angegebene Schäden hat.
- Lack-GutachtenLackschäden, Nachlackierungen und Reklamationen: Ich messe die Schichtdicke, bewerte die Ursache und beschreibe den Reparaturweg.
- UVV-PrüfungJährliche Prüfung Ihrer Firmenfahrzeuge nach der Unfallverhütungsvorschrift, vor Ort in Ihrem Betrieb.
- ElektrofahrzeugeGutachten für E-Autos und Hybride, mit Hochvolt-Qualifikation: Batterie, Ladetechnik und Karosserie richtig bewertet.
- DatenblattserviceTechnische Daten Ihres Fahrzeugs zusammengestellt und geprüft.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.
Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der in Ihrem Auftrag arbeitet.
Fragen aus Gärtringen
Ja. Rohrau gehört zu Gärtringen, ich komme dorthin genauso wie in den Hauptort. Der Termin findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht.
Ja. Ich komme zum Fahrzeug, messe den Lack, prüfe Spaltmaße und Anbauteile und sage Ihnen, ob es Spuren einer früheren Reparatur gibt.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie beauftragen mich, die Rechnung geht in der Regel direkt an die gegnerische Versicherung. Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag, ein eigener Gutachter arbeitet in Ihrem.
Unfall gehabt oder eine Frage?
Jederzeit per Telefon und WhatsApp erreichbar, kurzfristige Termine vor Ort.
