Kfz-Gutachter in Leonberg
Unfall, Hagel oder Wertgutachten in Leonberg: Ich komme zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiere den Schaden vor Ort und erstelle das Gutachten.
Vor Ort in Leonberg
Leonberg liegt rund 16 Kilometer von meinem Büro in Grafenau entfernt. Als Kfz-Gutachter komme ich in die Kernstadt mit Eltingen und in die Stadtteile Gebersheim, Höfingen und Warmbronn.
Am Autobahndreieck Leonberg treffen die A8 und die A81 aufeinander, dazu führt die B295 durch die Stadt. Nach einem Unfall braucht es jemanden, der den Schaden unabhängig dokumentiert. Ich komme zu Ihrem Fahrzeug nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt.
Außer Unfallgutachten erstelle ich in Leonberg Wertgutachten für Old- und Youngtimer, Lackgutachten und Leasingbewertungen.
Stadtteile
- Kernstadt mit Eltingen
- Gebersheim
- Höfingen
- Warmbronn
rund 16 km vom Büro
Leistungen in Leonberg
- Kfz-SchadengutachtenNach Unfall, Hagel, Sturm oder Wildschaden: Ich dokumentiere den Schaden vor Ort und kalkuliere ihn vollständig, für Haftpflicht und Kasko.
- WiederaufbauwertgutachtenWas es kosten würde, Ihr Fahrzeug in seinem heutigen Zustand wieder aufzubauen: die Zahl, die Versicherer für restaurierte Fahrzeuge brauchen.
- Wertgutachten Old- und YoungtimerMarktwert und Zustandsnote Ihres Fahrzeugs, dokumentiert für Versicherung, Kauf, Verkauf oder Nachlass.
- LeasingbewertungVor der Rückgabe: Ich dokumentiere den Zustand Ihres Leasingfahrzeugs neutral, damit Sie Nachforderungen einschätzen und vermeiden können.
- Verschwiegene VorschädenBeim Gebrauchtwagenkauf oder im Streit nach einem Unfall: Ich prüfe, ob das Fahrzeug frühere, nicht angegebene Schäden hat.
- Lack-GutachtenLackschäden, Nachlackierungen und Reklamationen: Ich messe die Schichtdicke, bewerte die Ursache und beschreibe den Reparaturweg.
- UVV-PrüfungJährliche Prüfung Ihrer Firmenfahrzeuge nach der Unfallverhütungsvorschrift, vor Ort in Ihrem Betrieb.
- ElektrofahrzeugeGutachten für E-Autos und Hybride, mit Hochvolt-Qualifikation: Batterie, Ladetechnik und Karosserie richtig bewertet.
- DatenblattserviceTechnische Daten Ihres Fahrzeugs zusammengestellt und geprüft.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.
Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der in Ihrem Auftrag arbeitet.
Fragen aus Leonberg
Ja. Ich komme in alle Stadtteile von Leonberg, also auch nach Höfingen, Warmbronn, Gebersheim und Eltingen. Der Termin findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht.
Ja. Für das Gutachten ist entscheidend, wo das Fahrzeug jetzt steht, nicht wo der Unfall passiert ist. Ich komme zu Ihnen, in die Werkstatt oder zum Abschleppunternehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie beauftragen mich, die Rechnung geht in der Regel direkt an die gegnerische Versicherung. Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag, ein eigener Gutachter arbeitet in Ihrem.
Unfall gehabt oder eine Frage?
Jederzeit per Telefon und WhatsApp erreichbar, kurzfristige Termine vor Ort.
