Zum Inhalt springen
Hase Automotive, Kfz-Sachverständigenbüro

Kfz-Gutachter in Stuttgart

Unfall, Hagel oder Wertgutachten in Stuttgart: Ich komme zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiere den Schaden vor Ort und erstelle das Gutachten.

Vor Ort in Stuttgart

Als Kfz-Gutachter komme ich in alle 23 Stuttgarter Stadtbezirke. Bis in die Innenstadt sind es von meinem Büro in Grafenau rund 26 Kilometer, Vaihingen und Möhringen liegen näher.

Am Autobahnkreuz Stuttgart bei Vaihingen treffen die A8 und die A81 aufeinander, daneben liegt das Industriegebiet Vaihingen/Möhringen. Nach einem Unfall komme ich zu Ihrem Fahrzeug, ob es auf dem Firmenparkplatz, zu Hause oder in einer Werkstatt steht.

In Stuttgart erstelle ich Unfallgutachten, Wertgutachten für Old- und Youngtimer, Gutachten für Elektroautos und Leasingbewertungen. Sie sprechen dabei immer direkt mit mir, ohne Callcenter.

Stadtbezirke

  • Bad Cannstatt
  • Birkach
  • Botnang
  • Degerloch
  • Feuerbach
  • Hedelfingen
  • Möhringen
  • Mühlhausen
  • Münster
  • Obertürkheim
  • Plieningen
  • Sillenbuch
  • Stammheim
  • Stuttgart-Mitte
  • Stuttgart-Nord
  • Stuttgart-Ost
  • Stuttgart-Süd
  • Stuttgart-West
  • Untertürkheim
  • Vaihingen
  • Wangen
  • Weilimdorf
  • Zuffenhausen

rund 26 km vom Büro

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.

Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der in Ihrem Auftrag arbeitet.

Fragen aus Stuttgart

Ja. Ich komme in alle 23 Stadtbezirke, von Vaihingen und Möhringen bis Zuffenhausen und Bad Cannstatt. Nennen Sie mir die Adresse, den Termin vereinbaren wir am Telefon oder per WhatsApp.

Ja. Ich erstelle Schadengutachten, Leasingbewertungen und UVV-Prüfungen auch für Firmenfahrzeuge, zum Beispiel im Industriegebiet Vaihingen/Möhringen oder in Weilimdorf.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie beauftragen mich, die Rechnung geht in der Regel direkt an die gegnerische Versicherung. Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag, ein eigener Gutachter arbeitet in Ihrem.

Unfall gehabt oder eine Frage?

Jederzeit per Telefon und WhatsApp erreichbar, kurzfristige Termine vor Ort.

AnrufenWhatsApp