Kfz-Gutachter in Rutesheim
Unfall, Hagel oder Wertgutachten in Rutesheim: Ich komme zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiere den Schaden vor Ort und erstelle das Gutachten.
Vor Ort in Rutesheim
Rutesheim liegt rund 14 Kilometer von meinem Büro in Grafenau entfernt. Als Kfz-Gutachter komme ich in die Kernstadt und nach Perouse.
Rutesheim hat eine eigene Anschlussstelle an der A8, das Gewerbegebiet Schertlenswald ist über die Nordumfahrung direkt angebunden. Dort begutachte ich Firmenfahrzeuge und Autos, die nach einem Unfall in einer Werkstatt stehen.
Für Privatkunden in Rutesheim erstelle ich Unfallgutachten, Wertgutachten für Old- und Youngtimer und Leasingbewertungen vor der Rückgabe.
Stadtteile
- Rutesheim
- Perouse
rund 14 km vom Büro
Leistungen in Rutesheim
- Kfz-SchadengutachtenNach Unfall, Hagel, Sturm oder Wildschaden: Ich dokumentiere den Schaden vor Ort und kalkuliere ihn vollständig, für Haftpflicht und Kasko.
- WiederaufbauwertgutachtenWas es kosten würde, Ihr Fahrzeug in seinem heutigen Zustand wieder aufzubauen: die Zahl, die Versicherer für restaurierte Fahrzeuge brauchen.
- Wertgutachten Old- und YoungtimerMarktwert und Zustandsnote Ihres Fahrzeugs, dokumentiert für Versicherung, Kauf, Verkauf oder Nachlass.
- LeasingbewertungVor der Rückgabe: Ich dokumentiere den Zustand Ihres Leasingfahrzeugs neutral, damit Sie Nachforderungen einschätzen und vermeiden können.
- Verschwiegene VorschädenBeim Gebrauchtwagenkauf oder im Streit nach einem Unfall: Ich prüfe, ob das Fahrzeug frühere, nicht angegebene Schäden hat.
- Lack-GutachtenLackschäden, Nachlackierungen und Reklamationen: Ich messe die Schichtdicke, bewerte die Ursache und beschreibe den Reparaturweg.
- UVV-PrüfungJährliche Prüfung Ihrer Firmenfahrzeuge nach der Unfallverhütungsvorschrift, vor Ort in Ihrem Betrieb.
- ElektrofahrzeugeGutachten für E-Autos und Hybride, mit Hochvolt-Qualifikation: Batterie, Ladetechnik und Karosserie richtig bewertet.
- DatenblattserviceTechnische Daten Ihres Fahrzeugs zusammengestellt und geprüft.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.
Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der in Ihrem Auftrag arbeitet.
Fragen aus Rutesheim
Ja. Perouse gehört zu Rutesheim, ich komme dorthin genauso wie in die Kernstadt. Der Ablauf ist derselbe.
Ja. Ich komme auf Firmengelände und in Werkstätten im Gewerbegebiet Schertlenswald. Geben Sie mir die genaue Adresse durch.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie beauftragen mich, die Rechnung geht in der Regel direkt an die gegnerische Versicherung. Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag, ein eigener Gutachter arbeitet in Ihrem.
Unfall gehabt oder eine Frage?
Jederzeit per Telefon und WhatsApp erreichbar, kurzfristige Termine vor Ort.
