Kfz-Schadengutachten
Nach Unfall, Hagel, Sturm oder Wildschaden: Ich dokumentiere den Schaden vor Ort und kalkuliere ihn vollständig, für Haftpflicht und Kasko.
Für wen
- Unfallgeschädigte nach einem Haftpflichtschaden
- Kaskokunden nach Hagel, Sturm, Wildschaden oder Vandalismus
- Werkstätten, die für ihre Kunden ein Gutachten brauchen
- Kanzleien, die den Schaden regulieren
Was Sie bekommen
- Fotodokumentation des Schadens
- Reparaturkostenkalkulation
- Merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Nutzungsausfall und Mietwagenklasse
- Reparaturdauer
- Gutachten als PDF, auf Wunsch direkt an die Versicherung
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
| Merkmal | Kostenvoranschlag | Gutachten |
|---|---|---|
| Einsatz | Kleiner Schaden, klare Haftung | Größerer Schaden oder unklare Haftung |
| Inhalt | Reparaturkosten | Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Beweissicherung |
| Verwertbarkeit | Schätzung der Werkstatt | Unabhängiges Gutachten |
Kostenvoranschlag
- Einsatz
- Kleiner Schaden, klare Haftung
- Inhalt
- Reparaturkosten
- Verwertbarkeit
- Schätzung der Werkstatt
Gutachten
- Einsatz
- Größerer Schaden oder unklare Haftung
- Inhalt
- Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Beweissicherung
- Verwertbarkeit
- Unabhängiges Gutachten
Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 750 Euro. Ob Ihr Schaden darüber liegt, klären wir am Telefon.
Häufige Fragen zu dieser Leistung
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie beauftragen mich, die Rechnung geht in der Regel direkt an die gegnerische Versicherung. Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.
Bei einem Kaskoschaden reguliert Ihre eigene Versicherung. Diese beauftragt oft selbst einen Gutachter. Sie dürfen trotzdem ein eigenes Gutachten einholen, zum Beispiel wenn Sie den Vorschlag der Versicherung prüfen lassen wollen. Ob die Kosten dafür übernommen werden, hängt von Ihrem Vertrag ab; das kläre ich vorab.
Bei kleinen Schäden ja. Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert stehen nur im Gutachten. Sobald der Schaden größer oder die Haftung unklar ist, ist das Gutachten die sichere Grundlage.
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