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Hase Automotive, Kfz-Sachverständigenbüro

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Das ist eine der ersten Fragen nach einem Unfall. Die Antwort hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat und welche Versicherung den Schaden reguliert.

Stand:

Bei einem unverschuldeten Unfall

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Die Gutachterkosten gehören dann zum Schaden, den die gegnerische Versicherung ersetzt.

Ausnahmen gibt es bei Bagatellschäden und bei Mitverschulden. Ob Ihr Schaden eher ein Fall für einen Kostenvoranschlag ist, lässt sich oft schon anhand von Fotos einschätzen, das besprechen wir vorab. Ist die Schuldfrage strittig, lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.

Bei Teilschuld

Tragen Sie einen Teil der Schuld, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten in der Regel nur anteilig, entsprechend der Haftungsquote. Den Rest tragen Sie in der Regel selbst. Ob sich ein Gutachten aus technischer Sicht trotzdem lohnt, besprechen wir vorab. Wie hoch Ihre Haftungsquote ist, ist eine Rechtsfrage, die im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilt.

Bei einem Kaskoschaden, auch bei Vollkasko

Haben Sie den Schaden selbst verursacht, kommt dafür nur eine Vollkaskoversicherung infrage. Schäden durch Hagel, Sturm oder einen Wildunfall sind in der Regel über die Teilkasko versichert, die auch in jeder Vollkasko enthalten ist. Welche Schäden genau versichert sind und welche Selbstbeteiligung gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Die Versicherung beauftragt bei einem Kaskoschaden oft selbst einen Gutachter.

Sie dürfen trotzdem ein eigenes Gutachten einholen, zum Beispiel wenn Sie den Vorschlag der Versicherung prüfen lassen wollen. Ob die Kosten dafür übernommen werden, hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele Bedingungen erstatten Gutachterkosten nur, wenn die Versicherung der Beauftragung vorher zugestimmt hat. Fragen Sie deshalb vorab bei Ihrer Versicherung nach.

Wer bekommt die Rechnung?

Bei einem unverschuldeten Unfall geht die Rechnung in der Regel direkt an die gegnerische Versicherung, sodass Sie in der Regel nichts vorstrecken müssen. Wie die Abrechnung in Ihrem Fall abläuft, besprechen wir, bevor Sie den Auftrag erteilen. Bei Teilschuld oder wenn Sie selbst zahlen, bekommen Sie vorab ein Angebot mit dem Preis.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen dazu

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie beauftragen mich, die Rechnung geht in der Regel direkt an die gegnerische Versicherung. Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.

Tragen Sie einen Teil der Schuld, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten in der Regel nur anteilig, entsprechend der Haftungsquote. Den Rest tragen Sie selbst. Ob sich ein Gutachten trotzdem lohnt, besprechen wir vorab.

Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang des Gutachtens, bei Schadengutachten nach der Schadenhöhe. Sie bekommen ein Angebot mit dem Preis, bevor ich anfange.

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