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Hase Automotive, Kfz-Sachverständigenbüro

Kfz-Gutachter in Grafenau (Landkreis Böblingen)

Unfall, Hagel oder Wertgutachten in Grafenau: Ich komme zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiere den Schaden vor Ort und erstelle das Gutachten.

Vor Ort in Grafenau

Mein Büro als Kfz-Gutachter liegt in Grafenau im Ortsteil Döffingen, Dätzinger Straße 61. Gemeint ist Grafenau im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg, nicht die gleichnamige Stadt in Niederbayern.

In Döffingen und Dätzingen bin ich damit direkt vor Ort. Nach einem Unfall, einem Hagelschaden oder vor dem Verkauf eines Oldtimers komme ich zu Ihrem Fahrzeug, zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt.

Von Grafenau aus fahre ich in den ganzen Landkreis Böblingen und nach Stuttgart. Weil der Stadt, Aidlingen und Magstadt liegen gleich nebenan, Sindelfingen und Böblingen folgen wenige Kilometer weiter.

Ortsteile

  • Döffingen
  • Dätzingen

Sitz des Büros

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.

Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der in Ihrem Auftrag arbeitet.

Fragen aus Grafenau

Ja. Mein Büro liegt in Grafenau im Landkreis Böblingen, im Ortsteil Döffingen. Mit Grafenau in Niederbayern hat es nichts zu tun.

Ja. Ich begutachte Fahrzeuge in beiden Ortsteilen von Grafenau, in Döffingen und in Dätzingen. Der Termin findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht.

Nein. Ich komme zu Ihrem Fahrzeug, auch wenn es nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist. Das Büro ist der Ausgangspunkt für meine Termine.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie beauftragen mich, die Rechnung geht in der Regel direkt an die gegnerische Versicherung. Ausnahmen sind Bagatellschäden und Mitverschulden, das kläre ich vorab mit Ihnen.

Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag, ein eigener Gutachter arbeitet in Ihrem.

Unfall gehabt oder eine Frage?

Jederzeit per Telefon und WhatsApp erreichbar, kurzfristige Termine vor Ort.

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