Direkt an der Unfallstelle
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle mit Warnblinklicht und Warndreieck und kümmern Sie sich um Verletzte. Bei Verletzten oder wenn die Schuldfrage strittig ist, rufen Sie die Polizei. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung aus und notieren Sie Zeugen, falls es welche gibt.
Wenn es die Verkehrslage sicher zulässt, machen Sie eigene Fotos von den Fahrzeugen, von der Unfallstelle und von der Endposition der Fahrzeuge. Diese Fotos helfen später bei der Dokumentation des Schadens.
Wann Sie sich beim Gutachter melden
Melden Sie sich bei mir, bevor irgendetwas am Fahrzeug repariert wird. Schicken Sie mir Fotos vom Schaden, dann sage ich Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist, und wir vereinbaren einen Termin. Vorbereiten müssen Sie nichts.
Melden Sie den Unfall außerdem Ihrer eigenen Kfz-Versicherung. Die Versicherungsbedingungen sehen dafür in der Regel eine Frist vor, auch wenn Sie nicht schuld sind.
Gutachter oder direkt in die Werkstatt?
Das Fahrzeug muss nicht in eine Werkstatt gebracht werden, bevor ich es gesehen habe. Ich begutachte es im Landkreis Böblingen und in Stuttgart dort, wo es steht, auch zu Hause oder bei der Arbeit. Steht es schon in einer Werkstatt, komme ich dorthin.
Wer beauftragt den Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall beauftragen Sie mich, nicht die Versicherung. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, unabhängig davon, wer sich zuerst meldet. Für rechtliche Fragen, etwa zur Schuldfrage oder zu einzelnen Ansprüchen, ist eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht die richtige Stelle.
Was Sie zum Termin bereithalten können
Hilfreich sind Fahrzeugschein, Kontaktdaten des Unfallgegners, Name der gegnerischen Versicherung und Schadennummer, Aktenzeichen der Polizei, eigene Fotos vom Unfallort und Rechnungen früherer Reparaturen. Alles davon ist optional. Fehlt etwas, klären wir es beim Termin.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
